Borax in Kühlflüssigkeiten

Der Stoff Borax (Dinatriumtetraborat-Pentahydrat) ist ein echter Alleskönner und findet sich in unzähligen Produkten wie Wasch- und Reinigungsmitteln, Spielzeug, Farben, Industrie- und Bremsflüssigkeiten, Glas, Keramik, Flammschutz- und Desinfektionsmitteln, Kosmetika, Lebensmittelzusatzstoffen sowie in Industrieflüssigkeiten wieder. Trotzdem ist der Stoff seit dem Jahr 2010 in der sogenannten Kandidatenliste für besorgniserregende Stoffe gelistet. Doch warum ist das so?

Natürlicher Borax-KristallNatürlicher Borax-Kristall (Illustration)

Ab einer hohen Konzentration steht Borax in Verdacht die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen und gilt somit als fruchtschädigend, wobei die Wissenschaft sich bis heute nicht über eine tatsächliche Schädlichkeit des Stoffes einig ist. Daher muss der Einsatz von Borax ab einer Konzentration von 5,5 Prozent gesondert gekennzeichnet werden und ab 6,5 Prozent gilt der Stoff als bedenklich. Laut der 17. Anpassungsverordnung zur CLP-Verordnung gilt ab dem 17. Dezember 2022 eine verschärfte Kennzeichnungspflicht ab einem Gehalt von 0,3 Prozent.

Kühlflüssigkeiten für WasserkühlsystemeKühlflüssigkeiten aus der Protect-Familie

Wie viel Borax ist in unseren Kühlflüssigkeiten enthalten?

In unseren Kühlflüssigkeiten Protect IPPROR und KOR ist von Haus aus kein Borax enthalten. Einzig in unserer Kühlflüssigkeit Protect N ist in einem sehr geringen Maße Borax enthalten, wobei es sich hier je nach Mischverhältnis um lediglich 0,19 bis 0,23 Prozent handelt, also deutlich unterhalb der aktuellen Kennzeichnungspflicht und auch weit abseits jeglicher tatsächlicher Bedenklichkeiten.

Zur besseren Übersicht finden Sie hier den prozentualen Anteil von Borax in unseren Protect-N-Gemischen:

  Borax
Protect N 25 % < 0,19 %
Protect N 30 % < 0,23 %

Stellt der Einsatz von Borax in Kühlflüssigkeiten ein Problem dar?

Die EU-Kommission hat im Jahr 2017 entschieden, dass der Stoff vorläufig nicht in den Anhang XIV der REACH Verordnung aufgenommen wird und das Verfahren weiterläuft. Es zeichnet sich jedoch ab, dass der Stoff innerhalb der nächsten 1 bis 2 Jahre sogar von der Kandidatenliste für besorgniserregende Stoffe gestrichen werden könnte.

Beim Einsatz unserer Kühlflüssigkeiten müssen Sie daher aufgrund der äußerst geringen Konzentration keine Bedenken haben, weder was die gesetzlichen Rahmenbedingungen, noch potentiell gesundheitliche Folgen betrifft.

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Nicht die passende Kühlflüssigkeit für Ihre Vorstellungen bzw. Anforderungen dabei? Dann kontaktieren Sie bitte direkt unseren Vertrieb unter +49 (0) 8405 / 9259-0 oder senden Sie uns eine E-Mail mit Ihren Anforderungen. Wir prüfen anschließend mit Ihnen die bestmögliche Umsetzbarkeit.

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